Lieferung und Zahlung
(1) SUBVERT ist berechtigt, die Lieferung der vertragsgegenständlichen Ware erst nach Ablauf der in § 5 genannten zweiwöchigen Widerrufsfrist zu bewirken.
(2) Alle angegebenen Preise sind Euro-Beträge und verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(3) Es gibt keinen Mindestbestellwert.
(4) Warenlieferungen von SUBVERT erfolgen nur gegen Vorkasse. Ohne besondere Vereinbarung geschieht dies per Nachnahme.
(5) Der Vertragspartner hat die Möglichkeit, nach Erhalt einer Auftragsbestätigung durch Überweisung (unter Angabe der Kundennummer) oder per Kreditkarte zu zahlen.
(6) Für in Deutschland wohnende Vertragspartner berechnet SUBVERT einen Versandkostenanteil von 3,90 EUR für Versicherung/Porto/Verpackung pro Bestellung. Ab einem Bestellwert von 30 EUR (BRD) oder 80 EUR (Europa ohne Schweiz) sind die Lieferungen versandkonstenfrei.
Bei Bestellung per Nachnahme fällt zusätzlich ein Entgelt in Höhe von 7,50 EUR an.
(7) Für in Österreich wohnende Vertragspartner berechnet SUBVERT einen Versandkostenanteil von 17,00 EUR für Versicherung/Porto/Verpackung pro Bestellung. Bei Bestellung per Nachnahme fällt zusätzlich ein Entgelt in Höhe von 3,00 EUR an. (Wenn Ihr uns eine günstigeren Lieferservice als die Post nennen könnt, nehmen wir natürlich den und berechnen Euch weniger!)
(8) Bestellungen aus dem übrigen europäischen Ausland werden nur nach Überweisung oder Zahlung per Kreditkarte ausgeliefert. SUBVERT berechnet für die Länder Frankreich, Schweiz, Belgien, Niederlande, Luxemburg, Dänemark, Großbritannien, Italien, Liechtenstein, Finnland, Norwegen, Schweden, Spanien, Portugal in Höhe von 17,00 EUR (auch hier gilt: wenn Ihr uns eine günstigeren Lieferservice als die Post nennen könnt, nehmen wir natürlich den und berechnen Euch weniger!)
(9) SUBVERT behält sich vor, die veranschlagten Versand- und Nachnahmekosten den diesbezüglichen tatsächlichen Veränderungen anzupassen.
(10) SUBVERT ist zu Teilleistungen berechtigt, sofern diese der Vertragsabwicklung förderlich und für den Vertragspartner zumutbar sind.
(11) Die Abtretung einer gegen SUBVERT bestehenden Forderung ist dem Vertragspartner nicht gestattet, es sei denn, SUBVERT stimmt ausdrücklich und schriftlich zu.












